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Methode, Annahmen und Grenzen
Was diese Seite schätzt, woraus, und was sie nicht weiß.
Was ein Energieausweis enthält
§ 85 GModG zählt die Pflichtangaben auf: Ausweisart, Ablaufdatum, Registriernummer, Anschrift, Gebäudetyp, Baujahr des Gebäudes und des Wärmeerzeugers, Anzahl der Wohnungen, Gebäudenutzfläche, wesentliche Energieträger, Lüftung, Anlass der Ausstellung und den Aussteller. Die Energieeffizienzklasse ergibt sich nach § 86 und Anlage 10 unmittelbar aus dem Endenergiebedarf oder -verbrauch. In einer Immobilienanzeige sind nach § 87 Ausweisart, Endenergiewert, Energieträger, Baujahr und Klasse Pflicht — wenn ein Ausweis vorliegt.
Was öffentlich ist
- Zensus 2022 (Stichtag 15.05.2022), Gitterzellen von 100 m: Gebäude nach Baujahresklassen, Energieträger, Heizungsart und Gebäudetyp; Nettokaltmiete, Leerstandsquote, Fläche je Wohnung, Eigentümerquote.
- Zensus 2022, Gitterzellen von 1 km: beheizte Gebäude nach Baujahr (Jahrzehnte) × Gebäudetyp × Energieträger — die Kombination, die eine Klasse bestimmt.
- TABULA / EPISCOPE (IWU): die deutsche Wohngebäudetypologie, je Typ und Baualtersklasse Wärmebedarf und Endenergie in drei Zuständen.
Was nicht öffentlich ist
Die Energieausweise selbst. Die Registriernummern vergibt das Deutsche Institut für Bautechnik (§ 98); ein öffentliches Verzeichnis der Ausweise und ihrer Klassen gibt es nicht. Ob ein Gebäude gedämmt oder die Heizung erneuert wurde, steht in keiner offenen Statistik.
Wie geschätzt wird
- Jede Kombination aus Baujahr, Typ und Energieträger erhält die Endenergie des passenden TABULA-Typgebäudes: Wärmebedarf (Heizung und Warmwasser) mal Aufwandszahl des Systems.
- Die Aufwandszahl ist der Mittelwert von gelieferter Energie / Bedarf über die deutschen TABULA-Systeme dieses Energieträgers (Tabelle unten).
- Der Wert wird von der TABULA-Bezugsfläche auf die Gebäudenutzfläche umgerechnet (Verhältnis der beiden Flächen im Typgebäude).
- Die Klasse folgt aus Anlage 10.
- Für eine Gemeinde werden die beheizten Gebäude des 1-km-Gitters nach dem Anteil ihrer 100-m-Zellen auf die Gemeinden verteilt; jede 100-m-Zelle gehört zu der Gemeinde, in der ihr Mittelpunkt liegt (2.623.689 Zellen, 2.623.467 per Mittelpunkt, 218 der nächsten Gemeinde im Umkreis von 300 m zugeordnet, 4 ohne Gemeinde).
Aufwandszahlen
| Energieträger / Wärmeerzeuger (TABULA-Code) | Faktor |
|---|---|
| Bio_Gas/CHP | 0,783 |
| Bio_WP/B_WP | 1,321 |
| DH/TS | 1,224 |
| El_OP/E_Storage | 1,003 |
| El_OP/HP_Air | 0,639 |
| El_OP/HP_Ground | 0,423 |
| Gas/B_C | 1,014 |
| Gas/B_NC_LT | 1,504 |
| Gas/G_IWH_C | 1,130 |
| Gas/G_IWH_NC | 1,373 |
| Oil/B_C | 1,061 |
| Oil/B_NC_LT | 1,444 |
Annahmen je Energieträger
- Kohle: kein deutsches TABULA-System für Kohle: Faktor eines Niedertemperatur-Ölkessels angenommen
- Biomasse (ohne Holz), Biogas: Faktor eines Holzkessels angenommen
- Solar-/Geothermie, Wärmepumpen: Luft-Wasser-Wärmepumpe angenommen; Endenergie = gelieferter Strom
- Strom (ohne Wärmepumpen): Nachtspeicherheizung angenommen
- Anderer Gebäudetyp: wie ein Mehrfamilienhaus gerechnet.
- Zeitspannen: ein Jahrzehnt des Zensus wird auf die TABULA-Baualtersklassen nach gemeinsamen Jahren verteilt.
Wie genau ist das?
Nicht gemessen. Um die Treffsicherheit zu messen, bräuchte man Gebäude, deren echte Klasse öffentlich ist. Die Klassen stehen in Immobilienanzeigen auf privaten Portalen, deren Bedingungen eine Sammlung nicht erlauben, und im nicht öffentlichen Register. Deshalb zeigt diese Seite keine einzelne Klasse, sondern drei Zustände. Ein Verbrauchsausweis misst zudem das Verhalten der Bewohner und kann vom berechneten Bedarf deutlich abweichen.
Die Heizungspflichten seit der Reform 2026
Im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG) sind die §§ 71 und 72 weggefallen. Gelesen am 2026-10-16 auf gesetze-im-internet.de:
- § 42: wer eine Heizung ersetzt, wählt frei unter zehn Optionen (Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung, Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse oder Wasserstoff, Hybride, KWK, Stromdirektheizung, Wärmenetz, andere Lösungen).
- § 43: eine nach dem 29.07.2026 eingebaute Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung muss ab 2029 mindestens 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % ihrer Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff erzeugen; Solarthermie, Lüftung mit Wärmerückgewinnung oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung können die Pflicht erfüllen.
- § 46: eine Stromdirektheizung darf in ein Gebäude mit Wohnungen nur eingebaut werden, wenn der Wärmeschutz die Anforderungen um 30 % unterschreitet (Ausnahmen für selbst bewohnte Häuser mit bis zu zwei Wohnungen und den Austausch von Einzelraumgeräten).
- § 60b: in Gebäuden mit sechs und mehr Wohnungen wird eine Wasserheizung, die keine Wärmepumpe ist, geprüft und optimiert — vor Oktober 2009 eingebaut bis zum 30.09.2027, sonst binnen eines Jahres nach 15 Jahren.
- § 42a: ein Gesetz über eine Grüngas-/Grünheizölquote ist bis zum 01.12.2026 vorzulegen.
Die Gemeindeseiten zählen die betroffenen Gebäude aus dem Zensus 2022; ob eine Heizung nach dem 29.07.2026 eingebaut wurde, weiß der Zensus nicht.
Die Umgebung
Nettokaltmiete, Leerstandsquote, Fläche je Wohnung und Eigentümerquote sind Zensus-Werte je 100-m-Zelle (Durchschnitt der Wohnungen der Zelle). Die Gemeindeseiten zeigen den Median über die Zellen, ungewichtet — kein Gemeindedurchschnitt. Der Zensus schreibt „–“ für „genau Null oder auf Null geändert“: bei Leerstand und Eigentümerquote zählt eine solche Zelle als 0. Die meisten Leerstandswerte kennzeichnet er als statistisch unsicher; eine Zeile, deren drei Viertel der Zellen bei 0 liegen, wird nicht gezeigt.
Was diese Seite nicht tut
- Sie stellt keinen Energieausweis aus und ersetzt keinen.
- Sie nennt keine Eigentümer und keine Adressen; Zahlen unter 11 Gebäuden werden nicht gezeigt.
- Die Adresssuche läuft in Ihrem Browser (Geokodierung durch Photon/komoot auf OpenStreetMap); die Adresse wird an keinen Server von uns gesendet.